Bei einer Zahnbehandlung innerhalb der Europäischen Union erhalten deutsche Patienten die gleiche Kostenerstattung wie bei einer Behandlung in Deutschland. Voraussetzung dafür ist das Einreichen einesGenehmigung des Heil- und Kostenplans Heil- und Kostenplans bei der Krankenversicherung.

 

Genehmigung des Heil- und Kostenplans

Dieser Heil- und Kostenplan wird vom Zahnarzt bei einer ausführlichen Untersuchung aufgestellt und umfasst sämtliche Maßnahmen der Zahnbehandlung.

Bevor eine Zahnbehandlung im Ausland angefangen wird, muss dieser Heil- und Kostenplan bei der Krankenversicherung eingereicht und von dieser genehmigt werden.

Gesetzliche Krankenkassen zahlen dabei einen sogenannten Festzuschuss auf Basis einer Regelversorgung (quasi ein einfache Standardversorgung). Dieser Zuschuss kann jedoch für jede anerkannte Behandlung eingesetzt werden, also beispielsweise auch für Implantate Ungarn anstatt einer Zahnbrücke.

Bei einer Zahnbehandlung im Ausland kann man als Patient also den Eigenanteil deutlich verringern.

Bei Privaten Krankenversicherungen ist die Erstattung abhängig vom jeweiligen Vertrag, hierbei gibt es zahlreiche unterschiedliche Modelle. Aber auch hier gilt: Sie erhalten eine Kostenerstattung in gleicher Höhe (bzw. gleichem Prozentsatz) wie bei einer Behandlung in Deutschland.

Nachträgliche Erstattung

Bei einer Zahnbehandlung im Ausland trägt der Patient üblicherweise zunächst die gesamten Behandlungskosten. Nach dem Abschluss der Zahnbehandlung werden die Rechnungen bei der Versicherung eingereicht und es erfolgt die Erstattung des Zuschusses an den Patienten. Im Unterschied zur Behandlung in Deutschland rechnet die Krankenkasse somit nicht direkt mit dem Zahnarzt ab.

Einige Krankenkassen, wie beispielsweise die Techniker Krankenkasse, haben jedoch Vertragskliniken. Bei diesen muss der Patient den Zuschuss nicht auslegen, sondern die Krankenkasse rechnet auch hier direkt mit der ausländischen Zahnklinik ab.

Eine weitere Möglichkeit ist die Vereinbarung einer Abtretungserklärung zwischen der Krankenkasse und dem behandelnden Zahnarzt Ungarn. Auch so kann man sich als Patient die Auslage des Zuschusses ersparen.

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